Positionen und Forderungen des Landesverbands NRW der AfD zu Asyl und Migration
Antragsteller:
Renner, Martin E., BV/KV: Düsseldorf/Mettmann
Prof. Dr. Tropberger, F., BV/KV: Detmold/Bielefeld
- Zurück zu Recht und Gesetz.
Die ALTERNATIVE FÜR DEUTSCHLAND besteht auf der Einhaltung des Rechts und fordert die Bundesregierung auf, Rechts- und Pflichtverletzungen zu beenden und entstandene
Folgen etwaiger Rechtsbrüche zu heilen. Dies gilt auch und nicht zuletzt für das Grundgesetz und das Einhalten der Dublin-III-Verordnung im Bereich der politischen Felder „Migration und Asyl“. - Der Staat muss die nationale Identität schützen.
Die ALTERNATIVE FÜR DEUTSCHLAND sieht den Staat in der verfassungsgemäßen Pflicht, zum Schutz der nationalen Identität zu wirken. Dieser Schutz ist dem Verfassungsstaat vorgegeben und muss auch gegenüber dem Entstehen von Gegen- und Parallelgesellschaften wehrhaft und kraftvoll geleistet werden. - Asyl ist nicht Einwanderung.
Die ALTERNATIVE FÜR DEUTSCHLAND erkennt, dass die bestehende Rechtslage zum Asyl keinen Anspruch auf Einwanderung begründet. Das Asylrecht (Art. 16a GG) eröffnet keinen Einwanderungstatbestand – weder offen, noch verdeckt. - Das Asylrecht ist ein Grundrecht – neben anderen.
Die ALTERNATIVE FÜR DEUTSCHLAND sieht das Asylrecht nicht über anderen Grundrechten stehen, sondern gleichwertig neben den anderen Grundrechten. Im Kollisionsfalle
muss ein befriedender und befriedigender Ausgleich gefunden werden. - Das Asylrecht muss und kann beschränkt werden.
Die ALTERNATIVE FÜR DEUTSCHLAND besteht darauf, dass die Sicherheit des Staates und seiner Bevölkerung dem Asylrecht nicht untergeordnet wird und insoweit ein „Schrankenvorbehalt“ existiert. - Asylrecht ist und bleibt ein Individualrecht.
Die ALTERNATIVE FÜR DEUTSCHLAND beharrt darauf, dass das Asylrecht ein Individualrecht ist und bleiben muss. Der Anspruch auf Asyl kann nicht kollektiv und pauschal ganzen Gruppen oder Völkern zugesprochen werden. - Familiennachzug muss und kann beschränkt werden.
Die ALTERNATIVE FÜR DEUTSCHLAND fordert, dass das Recht auf Familiennachzug wirksam beschränkt, ausgesetzt oder gänzlich abgeschafft wird. - Asyl-Obergrenzen sind rechtmäßig und notwendig.
Die ALTERNATIVE FÜR DEUTSCHLAND fordert, dass die Bundesregierung ihrer Pflicht nachkommt, einer etwaigen Überzahl von Asylsuchenden regelungsmäßig entgegenzutreten. - Grenzkontrollen und Grenzsperren sind legitim.
Die ALTERNATIVE FÜR DEUTSCHLAND anerkennt das Recht eines jeden EU-Staates auf Grenzkontrollen und Grenz-sperren als eine im Schengen-Abkommen explizit enthaltene Ausnahme. Das ergibt sich unmittelbar und prinzipiell aus der staatlichen Souveränität und der Pflicht des Staates zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit. - Kein Asyl bei Einreise aus sicheren Drittstaaten.
Die ALTERNATIVE FÜR DEUTSCHLAND besteht darauf, dass den aus sicheren Drittstaaten eingereisten Asylantrags-Stellern (gemäß Art. 16a GG (2)) die Anerkennung des Asylstatus verwehrt wird, wegen offensichtlicher Unbegründetheit. - Ohne Identifizierung und Registrierung kein Asyl.
Die ALTERNATIVE FÜR DEUTSCHLAND will, dass regelbrechende Asylbewerber sanktioniert werden und in diesen Fällen ihren Anspruch auf Asylgewährung verwirken. - Abschiebehaft ist zu vollziehendes Recht.
Die ALTERNATIVE FÜR DEUTSCHLAND fordert, dass bei Haftgründen nach der Dublin-III-Verordnung die anstehenden Inhaftierungen auch tatsächlich durchgeführt werden. - Abschiebungen international wirksam durchsetzen.
Die ALTERNATIVE FÜR DEUTSCHLAND fordert, dass ausreisepflichtige, nicht anerkannte Asylantragsteller zeitnah abgeschoben werden. Die Herkunftsländer der Ausreisepflichtigen, die nicht mit den deutschen Behörden bei der Abschiebung dieser Personen kooperieren, sollen mit Sanktionen Deutschlands und der EU (politisch, wirtschaftlich etc.) zu einem kooperativeren Verhalten ermuntert werden. - Europäische Koordination durch EU-HotSpots.
Die ALTERNATIVE FÜR DEUTSCHLAND setzt sich für eine koordinierte europäische Vorgehensweise bei der Umsetzung der Dublin-III-Verordnung ein. Dies kann auch in der gemeinsamen Einrichtung und Finanzierung von Auffangzentren („HotSpots“) außerhalb und am Rande Europas realisiert werden.
Stand: 30. November 2015